Private Sportwettenanbietern in Italien illegal
Das Anfang März gefallene Placanica Urteil, welches ein Gesetz zum Umgang mit privaten Sportwettenanbietern in Italien für illegal erklärt, hat auch in Deutschland die Diskussion um ein staatliches Wettmonopol neu angefacht. In dem Urteil hatten die Richter in Luxemburg der Klage eines britischen Sportwetten Anbieters stattgegeben. Kapitalgesellschaften dürfen in Italien nicht mehr vom Wettgeschäft ausgeschlossen und Wettanbieter ohne Lizenz nicht mehr ohne weiteres bestraft werden. Das Urteil wird in Deutschland sowohl auf seiten der privaten Sportwettenanbieter, wie auch auf staatlicher Seite als Bestätigung empfunden.
Jörg Wacker von Bwin nannte die Entscheidung "eine Stärkung der fundamentalen Säulen der europäischen Union". Durch das Placanica Urteil habe Brüssel eine Richtung vorgegeben, die auch bald den Deutschen Glücksspielstaatsvertrag kippen könnte. Der Vertrag zum Umgang mit privaten Sportwettenanbietern war im Dezember 2006 beschlossen worden und soll 2008 in Kraft treten. Bei der Entscheidung hatte Schleswig-Holstein als einziges Bundesland gegen den Glücksspielstaatsvertrag gestimmt. In dem Papier wird dem staatlichen Wettmonopol der Rücken gestärkt. Viele direkt oder indirekt beteiligte Parteien wie die Deutsche Fußball Liga oder der DFB betrachten den Vertrag als europarechtlich nicht durchsetzbar. Kein Wunder, gehen mit seiner Verwirklichung doch auch etliche Millionen an Sponsorgeldern privater Sportwettbetreiber den Bach runter.
Eine ganz andere Interpretation gibt dagegen die staatliche Toto-Lotto GmbH, in Persona von Friedhelm Repnick, ab. Das Urteil der luxemburgischen Richter sei einzig und allein für Italien relevant und habe weder etwas mit dem deutschen Glücksspielmonopol, noch mit dem beschlossenen Glücksspielstaatsvertrag zu tun. Brüssel habe seiner Meinung nach klar zum Ausdruck gebracht, dass man die Entscheidungen zu nichtstaatlichen Sportwetten- und Glücksspielanbietern ausschließlich den nationalen Gerichten überlassen werde. Zwar habe man in Italien dem staatlichen Monopol eine Absage erteilt, die totale Öffnung des Sportwettenmarktes sein aber nicht der richtige Weg. Eine gezielte Spielsuchtprävention würde dann genauso unmöglich werden, wie das Erbringen der jährlich mehr als 3 Millionen Euro aus staatlichen Glückspieleinnahmen für gemeinnützige Zwecke.


