Bwin darf weitermachen
Na also! Ein Amtsgericht in Dresden hat der Beschwerde von Bwin, gegen die verhängte einstweilige Verfügung, stattgegeben. Damit darf der online Sportwettenanbieter sein Geschäft von Deutschland auf vorerst weiter betreiben. Im August diesen Jahres hatte das sächsische Innenministerium es, damals noch Bet and Win, untersagt von einer deutschen Niederlassung aus Sportwetten im Internet anzubieten. Per einstweiliger Verfügung sollte der Geschäftsbetrieb sofort eingestellt werden.
Bwin, die sich allerdings auf eine alte DDR Lizenz berufen, deren Gültigkeit laut Einigungsvertrag garantiert ist, legten Beschwerde ein. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass keine Begründung für ein sofortiges Geschäftsverbot vorliege. In vielen Jahren der Sportwetten Plattform, hat der Freistaat Sachsen keine Einwände gegenüber Bwin gehabt, so dass von einer Fortführung der Webseite keine Gefahr ausgehen. Im Gegenteil, dass Betriebsverbot riskiere nicht nur 52 Arbeitsplätze, sondern stelle auch einen ernsten Eingriff in die Berufsfreiheit dar.
Da das deutsche Gesetz zu Sportwetten eventuell ohnehin in Konflikt zu europäischen Recht steht, wurde die einstweilige Verfügung gekippt.
Bwin, die sich allerdings auf eine alte DDR Lizenz berufen, deren Gültigkeit laut Einigungsvertrag garantiert ist, legten Beschwerde ein. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass keine Begründung für ein sofortiges Geschäftsverbot vorliege. In vielen Jahren der Sportwetten Plattform, hat der Freistaat Sachsen keine Einwände gegenüber Bwin gehabt, so dass von einer Fortführung der Webseite keine Gefahr ausgehen. Im Gegenteil, dass Betriebsverbot riskiere nicht nur 52 Arbeitsplätze, sondern stelle auch einen ernsten Eingriff in die Berufsfreiheit dar.
Da das deutsche Gesetz zu Sportwetten eventuell ohnehin in Konflikt zu europäischen Recht steht, wurde die einstweilige Verfügung gekippt.